Muhr a. See
Bekanntmachung Haushalt 2024 Schulverband GS Muhr a.See
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen als zuständige Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 12. April 2024, Az. 20-941-SV08, festgestellt, dass die Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule Muhr am See nicht zu beanstanden ist. Gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 KommZG wird die Haushaltssatzung im Amtsblatt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen bekanntgemacht. Ab dieser Bekanntmachung liegt der Haushaltsplan eine Woche lang im Rathaus öffentlich aus, …