Böhlen
Öffentliche Abgaben Fälligkeit: 15.05.2026
Die Stadtkasse Böhlen macht darauf aufmerksam, dass zum 15.05.2026 folgende Abgaben fällig werden: - 2. Rate der Grundsteuer - 2. Rate der Gewerbesteuer An alle Abgabepflichtigen, die sich noch nicht für das bequeme Bankeinzugsverfahren entschieden haben, ergeht der Hinweis, die fälligen Beträge rechtzeitig auf das Konto der Stadtverwaltung Böhlen zu überweisen. Maßgebend für die termingerechte Zahlung ist nicht das Datum Ihrer Überweisung, sondern das Datum des …