Neusalza-Spremberg
Information der Stadtverwaltung zur Grundsteuer ab 01.01.2025
Aufgrund der ab dem 01.01.2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Neubewertungen der Grundstücke. Alle bisher ergangenen Grundsteuerbescheide zur Grundsteuer A und B sowie Ersatzbemessung verlieren zum 31.12.2024 Kraft Gesetz ihre Gültigkeit, somit entfallen auch die Folgefälligkeiten ab 2025 (§ 266 Abs. 4 Bewertungsgesetz). Sofern für Ihren Grundbesitz die Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, erhalten Sie in jedem Fall Anfang 2025 von der Stadtverwaltung Neusalza-Spremberg einen neuen …