Neusalza-Spremberg
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung
1. Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 27 Abs.3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I, S.965 mit späteren Änderungen) Die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2023 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert haben, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs.3 Grundsteuergesetz in der zuletzt veranlagten …