Barth
Informationen zu den Anzeigepflichten nach § 228 BewG und § 19 GrStG
Achtung: Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde eine neue Anzeigepflicht eingeführt. Danach müssen Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen, beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Wer muss die Grundsteuer-Änderungsanzeige abgeben? • Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft • …