Barth
Amtliche Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Barth
über die Inkraftsetzung der 1. Vorwegnahme der Entscheidung nach §76 BauGB im Umlegungsverfahren U 5962 „Douzettestraße“ gemäß § 71 Abs. 2 BauGB 1. Die am 22. September 2025 nach § 76 BauGB aufgestellte 1. Vorwegnahme der Entscheidung für das Umlegungsgebiet U 5962 „Douzettestraße“ ist am 24. Oktober 2025 insgesamt unanfechtbar geworden. 2. Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 Abs. 1 des …