Barth
Amtliche Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Barth
über die Inkraftsetzung der 1. Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB im Umlegungsverfahren U 5409 „Weidenweg" gemäß § 71 Abs. 2 BauGB 1. Die am 18. Juni 2025 nach § 76 BauGB aufgestellte 1. Vorwegnahme der Entscheidung für das Umlegungsgebiet U 5409 „Weidenweg" ist am 11. Juli 2025 unanfechtbar geworden. 2. Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. …