Nauheim
Regierungspräsidium Darmstadt
Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr aufzustellen, alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. …