Nauheim
Allgemeinverfügung
Aufgrund der §§ 1, 11, und 17 Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) wird vom Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde für das Gebiet der Gemeinde Nauheim folgende ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung über das Verbot des Verkaufs sowie der Abgabe und Weitergabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an Minderjährige erlassen: 1. Zweck und Geltungsbereich Diese Allgemeinverfügung dient dem Schutz von Minderjährigen vor den …