Nauheim
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97 Abs. 4 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Nach § 97a HGO ist Sie nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen. I. Genehmigung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 Hiermit genehmige ich gemäß § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger …