Gau-Algesheim Verbandsgemeinde
Sicheres und rücksichtsvolles Silvesterfeuerwerk
Der Jahreswechsel wird traditionell mit Knallern, Böllern und Feuerwerken gefeiert. Damit die alte Tradition nicht überschattet wird und der Übergang ins neue Jahr friedlich bleibt, weisen wir auf die geltenden Bestimmungen zum Abbrennen von Feuerwerk hin. Das Abrennen von Pyrotechnik der Klasse F2 ist nur im Rahmen des Jahreswechsels vom 31. Dezember bis zum 01. Januar von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt. Innerhalb dieser beiden Tage ist das Abbrennen darüber hinaus in …