Gau-Algesheim Verbandsgemeinde
Bereitstellen von Futter im Außenbereich bitte unterlassen!
Aus gegebenem Anlass weist die örtliche Ordnungsbehörde darauf hin, dass die Bereitstellung von Futter im Außenbereich – insbesondere auf öffentlichen Flächen, in Grünanlagen sowie im Umfeld von Wohngebäuden, unterbleiben sollte. Durch die ungewollten „Fütterungen“ durch Privatpersonen siedeln sich Wildtiere und Schädlinge - wie z. B. Ratten - an, wodurch erhebliche hygienische Risiken sowie Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung entstehen …