Appenheim
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege
der Gemeinde Appenheim vom 26. Februar 2024 Der Gemeinderat Appenheim hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) sowie des § 2 Abs. 1 und der §§ 7, 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen: § 1 Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen (1) Die Gemeinde Appenheim erhebt wiederkehrende Beiträge für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Feld-, Weinbergs- und Waldwegen. (2) Beiträge nach dieser Satzung werden nicht …