Gau-Algesheim Verbandsgemeinde
Reinigung von öffentlichen Straßen / Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern / Einhaltung von Ruhezeiten
Wir weisen darauf hin, dass nach den geltenden Gemeindesatzungen über die Reinigung öffentlicher Straßen alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze, insbesondere die Fahrbahnen, Gehwege und das Straßenbegleitgrün innerhalb der geschlossenen Ortslagen grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen sind, soweit nicht in besonderen Fällen eine öftere Reinigung erforderlich ist. Bei …