Gau-Algesheim Verbandsgemeinde
Müllsünder – Wenn Müll illegal entsorgt wird
Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt! Wenn Müll an Orten in der Gemarkung, wie an Feldwegen, Böschungen oder im nächsten Bach, die nicht für die offizielle Abfallentsorgung vorgesehen sind, entsorgt bzw. abgelagert wird, ist dies eine illegale Müllentsorgung, die je nach Schwere der Tat eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen kann. Zur illegalen Abfallbeseitigung gehört auch das Verbrennen von Abfall oder das Ablagern von Altkleidern neben speziellen …