Verbot des Entfachens von Feuer in den öffentlichen Park- und Grünanlagen, Grillplätzen sowie im Außenbereich
Gau-Algesheim Verbandsgemeinde
Verbot des Entfachens von Feuer in den öffentlichen Park- und Grünanlagen, Grillplätzen sowie im Außenbereich
Auf der Grundlage des § 9 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in der Fassung vom 10. November 1993, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.09.2020 (GVBl. S. 516) wird verboten, in öffentlichen Park- und Grünanlagen, auf Grillplätzen und im Außenbereich Feuer zu …
Auf der Grundlage des § 9 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in der Fassung vom 10. November 1993, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.09.2020 (GVBl. S. 516) wird verboten, in öffentlichen Park- und Grünanlagen, auf Grillplätzen und im Außenbereich Feuer zu …