Bingen
Bekanntmachung
EU-Weinbaukartei Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung Die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2026 ist spätestens bis zum 31. Mai 2026 abzugeben. Meldepflichtig sind alle Winzer, die: mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften. Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern, Eigenverbrauchsflächen bzw. Flächen zu Versuchszwecken bewirtschaften. Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU-Weinbaukartei geführt …