Bingen
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Bekanntmachung Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Letzter Abgabetermin: 7. August 2024 Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln. Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf: die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe, die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen, die …