Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
Verbandsgemeindekasse bittet um Beachtung bei zukünftigen Zahlungen
Die Verbandsgemeindekasse erinnert die Bürgerinnen und Bürger daran, im kommenden Jahr Zahlungen nur dann vorzunehmen, wenn sie durch eine vorherige Zahlungsaufforderung oder durch einen Bescheid (z. B. Grundsteuer, Abwasser oder ähnliche behördliche Bescheide) rechtlich veranlasst sind. Wichtige Hinweise: Zahlungen ohne schriftliche Zahlungsaufforderung oder ohne entsprechenden Bescheid können von der Verbandsgemeindekasse nicht bearbeitet werden. Dies gilt auch für bestehende …