Münster-Sarmsheim
1. Satzung vom 28.06.2024 zur Änderung der Satzung vom 29.01.2014 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim
Auf Grund von § 132 des Baugesetzbuchs (BauGB) und des § 24 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Gemeinde Weiler bei Bingen in der Sitzung am 14.05.2024 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: § 6 Eckgrundstücksvergünstigung (1) Bei Grundstücken, die von zwei oder mehr gleichartigen und vollständig in der Baulast der Gemeinde stehenden Erschließungsanlagen i.S. des § 2 Abs. 1 erschlossen werden, ist die …