Bingen
Bekanntmachung des RheinHunsrück Wasser Zweckverbandes
Aufgrund von § 5 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373), in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 15 Abs. 3 der Betriebssatzung des Zweckverbandes in der Fassung vom 11.09.2007 wird hiermit folgendes öffentlich bekanntgemacht: Mit Wirkung zum 30.06.2024 ist Herr Manfred Gruhn wegen des Eintritts in den Ruhestand aus dem Dienst des Zweckverbandes ausgeschieden. Die Vertretungsbefugnis als Stellvertreter endete mit diesem Tag. Die ihm …