Weiler b.B.
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Weiler bei Bingen für das Haushaltsjahr 2025 vom 24.09.2025 Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden gegenüber bisher in Euro verändert um Euro Nunmehr festgesetzt auf …