LK Anhalt-Bitterfeld
3. Änderung zur Satzung des Unterhaltungsverbandes „Taube-Landgraben“ vom 23.10.2015 mit der 1. Änderung vom 22. Januar 2021 und der 2. Änderung vom 17.06.2022
1. Der § 9a Absatz 2 Satz 3 und 4 wird wie folgt ergänzt: Dazu werden die in der Anlage 2 zur Satzung genannten Interessenverbände der Eigentümer und Nutzer angeschrieben. Die Anlage 2 ist Bestandteil der Satzung. 2. Die Anlage 2 der Satzung erhält folgenden Wortlaut: Anlage 2 Interessenverbände der Flächeneigentümer und Nutzer Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Landesgeschäftsstelle Maxim-Gorki-Straße …