Informationen rund um den Hund
Das Ordnungsamt der Stadt Arnstein informiert 1) Freilaufende Hunde Die Stadt Arnstein weist darauf hin, dass es gemäß § 28 Abs. 2 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (LWaldG) verboten ist, Hunde in der freien Landschaft, also auf Flächen des Waldes und des Feldes, einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Darüber hinaus sind Hunde in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen. Dies gilt nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, …