Lahnstein
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Lahnstein für das Haushaltsjahr 2026 vom 25.06.2026
Der Stadtrat hat am 25.06.2026 auf Grund von §§ 95 ff GemO RLP in der derzeit jeweils geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) hat mit Schreiben vom 13.07.2026 keine Rechtsbedenken geltend gemacht. § 1 Stellenplan Der ursprünglich im Haushaltsplan 2026 enthaltene Stellenplan wird durch den beschlossenen Nachtragsstellenplan ersetzt. § 2 Weitere Bestimmungen Die übrigen …