Lahnstein
Auslegung Jahresabschlüsse
Der Stadtrat der Stadt Lahnstein hat in seiner Sitzung am 21.12.2023 im öffentlichen Teil unter TOP 2 folgende Beschlüsse gefasst: I. Der Jahresabschluss der Stadt Lahnstein zum 31.12.2019 wird entsprechend § 114 Abs. 1 S. 1 GemO beschlossen. II. Dem damaligen Oberbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird entsprechend § 114 Abs. 1 S. 2 GemO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt. III. …