Lahnstein
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Lahnstein vom 19.11.2025
Der Stadtrat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG), alle in der derzeit geltenden Fassung, in seiner Sitzung am 13.11.2025 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Allgemeines (1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch …