Lahnstein
Aufruf von Reihengräbern des städtischen Friedhofs „Allerheiligen-bergstraße“ in Lahnstein zum Zwecke der Wiederbelegung
Aufgrund des § 13 Abs. 5 der Friedhofssatzung der Stadt Lahnstein vom 24.11.2010 wird die Einebnung der Reihengräber in nachfolgend genanntem Grabfeld, deren Ruhezeit abgelaufen ist, bekannt gegeben: Feld H, Reihe a, Grab-Nr.: 2 bis Feld H, Reihe a, Grab-Nr.: 8 In den Schaukästen an den jeweiligen Eingängen des Friedhofs und unmittelbar am betroffenen Grabfeld ist eine namentliche Liste angebracht, aus der die betroffenen Gräber hervorgehen. Die Angehörigen werden gebeten, den Grabschmuck …