Lahnstein
Wiederkehrende Ausbaubeiträge Abrechnungseinheit 1
Es wird hiermit bekannt gegeben, dass in der zweiten Jahreshälfte 2025 mit einer weiteren Ausbaumaßnahme einer Verkehrsanlage im Stadtgebiet begonnen wird, die beitragspflichtige Maßnahmen im Sinne des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) i. V. m. der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Lahnstein vom 27.07.2023 darstellt. Betroffen ist die Abrechnungseinheit 1 - Niederlahnstein Tallage , in der der Mischwasserkanal in …