Lahnstein
Aufruf von Reihengräbern des städtischen Friedhofs „Braubacher Straße“ in Lahnstein zum Zwecke der Wiederbelegung
Aufgrund des § 13 Abs. 5 der Friedhofssatzung der Stadt Lahnstein vom 24.11.2010 wird die Einebnung der Reihengräber in nachfolgend genanntem Grabfeld, deren Ruhezeit abgelaufen ist, bekannt gegeben: Feld S Reihe 1, Grab-Nr.: 1 - 13 Reihe 2, Grab-Nr.: 1 - 13 Reihe 3, Grab-Nr.: 1 - 12 In den Schaukästen an den jeweiligen Eingängen des Friedhofs und unmittelbar am betroffenen Grabfeld ist eine namentliche Liste angebracht, aus der die betroffenen Gräber hervorgehen. Die …