Stadt Bendorf
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz hat mit Schreiben vom 05.03.2025 die Erste Änderung der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Bendorf und nunmehr der Servicebetriebe Neuwied AöR über die Übernahme von Abwässern aus dem Stadtgebiet Neuwied in die Abwasseranlage der Stadt Bendorf gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 22.12.1982 (GVBl. 1982, S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom …