Stadt Bendorf
Ablauf der Ruhefrist
Nach § 10 der Friedhofssatzung der Stadt Bendorf/Rhein in der aktuellen Fassung ist die vorgeschriebene Ruhefrist für die auf dem Friedhof in Bendorf-Sayn, Im Brextal in dem Reihengrabfeld, Grabfeld 1 b, von dem Haupteingang kommend, direkt hinter dem Eingang auf der linken Seite hinter den Wahlgrabstätten beigesetzten Verstorbenen abgelaufen. Aufgerufen sind die Reihengräber, in denen Verstorbene in dem Zeitraum vom 16.02.1990 bis einschließlich 06.02.2002 beigesetzt wurden. Die Berechtigten …