Öffentliche Bekanntmachung des Forstamtes Schönbrunn
Ab Januar 2024 wird im Bereich des Thüringer Forstamts Schönbrunn mit den Arbeiten zur Wegeinventur in allen Eigentumsformen begonnen. Die Wegeinventur ist, in Bezug auf §25 Thüringer Waldgesetz, durch ThüringenForst AöR flächendeckend für alle Waldbesitzarten kostenfrei durchzuführen. Hierbei werden verschiedene Daten erhoben, die den zum Aufnahmezeitpunkt vorhandenen Wegezustand charakteri- sieren. Zuständig für die fachliche Durchführung der Wegeinventur ist …