Bibertal
Hinweise der Gemeinde
Die Gemeinde Bibertal bittet alle Hundebesitzer, ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit durchgehend angeleint in der Natur zu führen. Unabhängig davon, ob Leinenpflicht festgelegt ist oder nicht gilt stets: Wenn ein Hund einem Wildtier nachsetzt, dann ist das nach dem Jagdgesetz Wilderei. Die Gemeinde appelliert an die Vernunft der Hundehalter, gerade jetzt – in der Brut- und Setzzeit – vorsichtig zu sein und die Hunde im Zweifel anzuleinen. Trächtige Rehe sind oft nicht mehr schnell …