Hinweise der Gemeinde
Am 15.05.2023 werden folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig: Grundsteuer A und B: 2. Quartal 2023 Gewerbesteuer-Vorauszahlung: 2. Quartal 2023 Verbrauchsgebühren-Bescheid 2. Quartal 2023 Steuerpflichtige Bürger, die keine Abbuchungs- und Einzugsermächtigung mittels Lastschrift erlauben, sind verpflichtet, ihre Zahlungen selbst ständig und ohne Aufforderung auf eines der folgenden Bankkonten vorzunehmen: Raiffeisenbank Mittelschwaben, BLZ: 72069126, Kto.Nr.: 720380, BIC: …