Bibertal
Hinweise der Gemeinde
So schön die schneebedeckte Landschaft, die weiß gekleideten Gärten und die selbstgebauten Schneemänner auch sind, so viel Kummer kann der Schnee auch bereiten. Denn Schnee- und Eisglätte sind Ursache manch gefährlicher Stürze. Deshalb erinnert die Gemeinde Bibertal an eine wichtige Pflicht der Grundstückseigentümer: Die Räum- und Streupflicht. Was bedeutet diese Pflicht? Werktags in der Zeit zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, sonn- und feiertags in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr …