Bibertal
Steuern und Abgaben
Am 15.08.2022 werden folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig: Grundsteuer A und B: 3. Quartal 2022 Gewerbesteuer-Vorauszahlung: 3. Quartal 2022 Verbrauchsgebühren-Bescheid 3. Quartal 2022 Steuerpflichtige Bürger, die keine Abbuchungs- und Einzugsermächtigung mittels Lastschrift erlauben, sind verpflichtet, ihre Zahlungen selbst ständig und ohne Aufforderung auf eines der folgenden Bankkonten vorzunehmen: Raiffeisenbank Mittelschwaben, BLZ: 72069126, Kto. Nr.: 720380, BIC: …