Bibertal
Hinweise der Gemeinde
Hinweis für Eigentümer/Pächter landwirtschaftlicher Grundstücke entlang gemeindlicher Feldwege Der Gemeinde obliegt die Pflege und der Unterhalt ihrer Feldwege. Die jeweils für die entsprechenden Gemarkungen zuständigen Obmänner und Beauftragte sind im Auftrag der Gemeinde darum bemüht, die Feldwege in bestmöglichem Zustand für die bestimmungsgemäße Nutzung zu erhalten. Wir bitten daher alle Anlieger an gemeindlichen Feldwegen, die vorhandenen Gras-Randstreifen …