Bibertal
Hinweise der Gemeinde
Wer genießt sie nicht, die ersten Spaziergänge nach dem langen Winter? Aber Achtung - aufgepasst! Das im Bayerischen Naturschutzgesetz geregelte Recht auf freien Zugang zur Natur hat auch seine Grenzen. Vieles was von den Erholungssuchenden und Sportlern als "Natur" betrachtet wird, ist letztlich eine von Landwirten geschaffene Kulturlandschaft, die der Lebensmittelerzeugung dient oder der Erzeugung von hygienisch einwandfreiem Futter. Wer mit seinem Hund spazieren geht, muss deshalb "im Falle des Falles" den …