Bibertal
Hinweise der Gemeinde
Die Gemeinde Bibertal hat am 01.02.2011 eine Hundehaltungsverordnung erlassen. Darin ist geregelt, dass sich Hunde nicht aufhalten dürfen auf Kinderspielplätzen, auf gemeindeeigenen Bolzplätzen, auf dem Gelände von Kindergärten und Schulen sowie den dazu gehörenden Außenanlagen und Parkplätzen und auf den Friedhöfen. Es ist damit auch nicht zulässig, sich auf diesen Flächen mit angeleinten Hunden aufzuhalten. Wir bitten um Beachtung! Gemeinde Bibertal