Bekanntmachungen des Landratsamts
In der Winterszeit verhindern kältere Temperaturen eine Weiterentwicklung der Raupen des Buchsbaumzünslers. Daher müssen seit dem 1. Dezember befallene Buchsbäume und Buchsbaumschnittgut nicht weiter als Beseitigungsabfall entsorgt werden, sondern können wieder an den Grüngutsammelstellen des Landkreises Günzburg abgegeben werden. Auf den Wertstoffhöfen Aichen, Aletshausen, Burtenbach, Günzburg, Gundremmingen, Ichenhausen, Jettingen-Scheppach, Leipheim, Neuburg, Offingen, …