2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel
§ 4 Festlegung von Wertgrenzen, personalrechtliche Befugnisse wird wie folgt geändert: Der Gemeinderat entscheidet über 1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 10.000,00 Euro übersteigt, 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert 10.000,00 Euro übersteigt, 3. …