weimar
Aus dem Rathaus wird berichtet
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Rasenmähen seit dem Wegfall der „Rasenmäherverordnung“ zum 01.05.2005 in der Mittagszeit von 13.00 - 15.00 Uhr nicht mehr verboten ist. In der Geräte- und Baumaschinenlärmschutzverordnung hat der Gesetzgeber nun geregelt, dass das Rasenmähen an Werktagen lediglich in der Zeit zwischen 20.00 und 07.00 Uhr nicht erlaubt ist. Ebenso gilt an Sonn- und Feiertagen ein generelles Mähverbot. Trotz des Wegfalls des …