weimar
Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 09. Juni 2024
Am 09. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag 1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, 2. das 16. Lebensjahr vollendet haben, 3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der …