weimar
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024
Für Hundehalter, bei denen sich keine Änderung der Hundehaltung gegenüber dem Kalenderjahr 2023 ergeben hat, wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Höhe der Steuersätze für Hunde ergibt sich aus § 5 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Weimar (Lahn) vom 21.05.2012. In dieser Satzung wurden folgende jährliche Steuersätze, die seit dem …