weimar
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 02.02.2023 die Hebesätze der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2023 unverändert auf 420 v.H. festgesetzt. Für die Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der zuletzt vorgenommenen Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs.3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in …