weimar
Hauptsatzung der Gemeinde Weimar (Lahn)
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung in Weimar (Lahn) am 7. Dezember 2023 folgende Hauptsatzung beschlossen: § 1 Hoheitszeichen Die Gemeinde führt das ihr vom Hessischen Minister des Innern am 11. März 1971 verliehene Wappen, eine aufgehende Rose in den Hessischen Landesfarben. Das Wappen wird auch als Flagge …