weimar
Entlastungsbeschluß und öffentliche Auslegung der Jahresrechnungen der Gemeinde Weimar (Lahn)
für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 Die Gemeindevertretung hat über die Prüfungsberichte zu den Jahresrechnungen 2018 und 2019 in der Sitzung am 29.09.2022 folgenden Beschluß gefasst: "Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 114 HGO die von der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf geprüften Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 und 2019. Dem Gemeindevorstand wird für die jeweiligen Haushaltsjahre 2018 und 2019 Entlastung erteilt." Die Jahresrechnungen für die …