weimar
Hygienehinweise
In Ausübung des Hausrechts gelten folgende Vorgaben zum Schutz der an der Sitzung teilnehmenden Personen: Sitzungsteilnehmer*innen und Besucher*innen müssen vor dem Betreten des Gebäudes,in dem sich der Sitzungsraum befindet, eine Mund-Nasen-Abdeckung (mindestens OP-Maske) anlegen. Da die Sitzordnung so gestellt wird, dass zwischen den Sitzungsteilnehmerinnen und –teilnehmern und zwischen den Besucherinnen und Besuchern mindestens ein Abstand von 1,5 m eingehalten wird, kann die Mund-Nasen-Bedeckung am …