weimar
Ortsgerichte
Die Ortsgerichte geben willkommene Hilfestellungen in vielen Bereichen und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Deshalb rät das Hessische Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten, sich bei Beglaubigungen, Nachlasssicherungen und Schätzungen (z.B. Grundstücksschätzungen) an das Ortsgericht zu wenden. Ortsgerichtsbezirk Weimar (Lahn) I Zuständig für folgende Ortsteile: - Niederweimar, Oberweimar, Allna, Weiershausen und Nesselbrunn Helga Plitt Vor dem Berg 1a OT …